Benjamin Schieder

[RECHT] AUFNAHME AM LINE-IN PORT NICHT ILLEGAL

2006 July 18

Heise berichtet ueber eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, dass Software zur Aufnahme am Line-In Port nicht gegen den §95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verstoesst.
Somit waere also geklaert, dass man Musik, welche mit Nutzungsverhinderungsmassnahmen (DRM) versehen ist, in Deutschland voellig legal ueber den Line-Out Port abspielen und am Line-In Port in ein nutzbares Format (z.B. Ogg Vorbis) aufnehmen darf.

Im konkreten Fall verstoesst die Software allerdings gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerd, da es speziell auf Napsters Nutzungsverhinderungsmassnahmen zugeschnitten war.

Was lernen wir daraus?
Baut einfach Support for Napster, Apple und WMA ein und alles ist bestens :-)


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Tags: Recht